Der Schwerpunkt meines Einschreitens liegt im Bereich des Opferschutzes im Falle familiärer bzw. häuslicher Gewalt sowie bei sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt. Außerdem erbringe ich schwerpunktmäßig Beratungs- und Vertretungsleistungen in Scheidungs-, Trennungs- sowie Obsorgeangelegenheiten und stehe Ihnen bei der Festlegung des Kontaktrechts sowie in Unterhaltsverfahren zur Seite.
Ich biete
- Beratung
- Konfliktlösung
- Rechtsdurchsetzung
Zu meinen weiteren Tätigkeitsfeldern befinden sich nähere Informationen in der Übersicht.
Wer ich bin.
Ich bin ein politischer Mensch, der gerne schwimmt, auf den Berg geht und stundenlang auf das Meer blicken kann.
Ich erachte die Durchsetzung von Frauenrechten als unverzichtbar für eine demokratische Entwicklung unserer Gesellschaft. Und ich bin der Meinung, dass auch die Gleichberechtigung der Geschlechter, die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben sowie das Recht auf Gewaltfreiheit eine demokratische Gesellschaft überhaupt erst ermöglichen. Ungleichheit - sei es in rechtlicher Hinsicht oder im Hinblick auf soziale Chancen und wirtschaftliche Möglichkeiten - zerstört letztlich die Grundlagen der Demokratie.
Was ich mag.
Ich liebe es mit meiner Familie und Freunden zu kochen.
KünstlerInnen wie Mark Rothko, Frida Kahlo, Tina Modotti, Keith Haring, Jackson Pollock, Paul Ching Bor, Sasha Waltz, Yael Naim, Rebekka Bakken, Avishai Cohen, John Cage, Tom Waits, Joseph Haydn, Romy Schneider, Fanny Artand, usw.
Auf meinem Nachtkasterl liegen: die Romane von Oliver Bottini, Amos Oz, Arno Geiger, Annie Proulx, Siri Hustvedt, Lily Bret, T.C. Boyle, Salman Rushdi, usw.
Interessant finde ich neben juristischer Fachliteratur u.a. auch die Bücher von Klaus Theweleit, Alice Schwarzer und Paul Watzlawick.
Gescheite Menschen: Emma Goldman („The most violent element in society is ignorance.“), Johanna Dohnal, Janusz Korczak.
Und falls es jemanden interessiert - mein Lieblingsparfum: Escale à Pondichéry.
Eva Buchner:
wie schon ihr Name andeutet ist sie für die Buchhaltung zuständig; außerdem betreut sie das Mahnwesen.
Sandra Buchegger:
betreut sie am Telefon und ist die erste Ansprechpartnerin für Ihre Anliegen.
Heidi Hufnagl:
ist für das Inkassowesen und anfallende Sekretariatsarbeiten zuständig.
Eva Leonhartsberger:
Eva Leonhartsberger betreut als studentische Mitarbeiterin das Inkassowesen.
Mag. Lukas Rößlhuber:
Mag. Lukas Rößlhuber erarbeitet als Konzipient mit Ihnen individuelle und nachhaltige Lösungen für Ihre Anliegen und wahrt Ihre Interessen vor Gericht und am Verhandlungstisch mit Einsatz und Weitsicht.
Ehe, Familie & Partnerschaft
Die Beendigung einer Beziehung durch Trennung oder Scheidung zieht in den meisten Fällen weitreichende ökonomische, soziale, psychische und eben auch rechtliche Folgen nach sich. Das gilt für die (Ehe-)Partner ebenso wie für deren Kinder. Hier stellen sich Fragen der Vermögensteilung, des Unterhalts und Unterhaltsvorschusses, der Obsorge, des Besuchsrechts und unter Umständen auch des Aufenthalts in Österreich. Diese Fragen verändern das Leben aller Beteiligten zumeist grundlegend. Aber auch aufrechte familiäre Beziehungen bringen vielfach strittige Fragen, Probleme und Konflikte mit sich. Meine Kanzlei bietet kompetente Beratung in allen Rechtsfragen rund um Ehe, Familie und Partnerschaft. Sie begleitet Sie bei der Durchsetzung Ihrer Anliegen und versteht sich als professioneller Beistand bei der Lösung familiärer Konflikte. Gleichwohl geht meine Tätigkeit weit über die Grenzen des klassischen Familienrechts hinaus. So vertrete ich Sie auch vor Finanzämtern im Zusammenhang mit der Zuerkennung der (erhöhten) Familienbeihilfe oder stehe bei Rechtsfragen des Schulbesuchs beratend zur Seite.
Fakt ist:
Etwa 15.000 Scheidungsfälle wurden 2021 registriert; 17.000 Kinder waren von Scheidungen betroffen.
Immobilien, Mieten, Wohnen
Jede/r braucht ein Dach über dem Kopf. Ob nun ein Gebäude errichtet, eine Liegenschaft, ein Haus oder eine Wohnung gekauft oder verkauft, vermietet oder gemietet, ob ein Geschäft oder Lokal verpachtet oder gepachtet werden soll, ob bei Ihnen als Eigentümer:in, Mieter:in oder Vermieter:in Probleme mit der Nutzung, der Instandhaltung eines Gebäudes oder einer Wohnung, einer Betriebskostenabrechnung oder einer Hausverwaltung bestehen: Meine Kanzlei berät, vermittelt in Konflikten und setzt Ihre Interessen und Ansprüche durch. Sie errichtet Kauf-, Miet- und Pachtverträge, begleitet Sie bei der Durchführung behördlicher Bauverfahren, vermittelt bei Nutzungs- sowie Nachbarschaftskonflikten und berät in Angelegenheiten des Ausländergrundverkehrs.
Fakt ist:
Wohnen ist eine Herausforderung. Der Immobilienpreisindex stieg von 2000 bis 2022 auf das beinahe Dreifache, die Mieten stiegen im Vergleichszeitraum doppelt so stark wie die Nettolöhne. Die Inflation hat nach VPI von 2010 bis 2020 um 19,8 % zugelegt, die Mieten aber verteuerten sich im Schnitt um 44 % pro Quadratmeter. Jahr für Jahr steigt der Anteil der Wohnkosten an den Budgets privater Haushalte.
Forderungseintreibung und Inkasso
Konflikte, bei denen Kund:innen oder Geschäftspartner:innen nicht bzw. deutlich zu spät oder erst nach mehrfacher Mahnung zahlen, gehören zum modernen Geschäftsleben. Zum einen soll dem Geld, das bereits in einer Geschäftsbeziehung verloren wurde, nicht auch noch „frisches Geld" nachgeschossen werden, zum anderen müssen auch unbeglichene Altforderungen darauf überprüft werden, ob „noch etwas zu holen“ ist. Ich organisiere umfassenden Gläubigerschutz im gesamten Inkassowesen. Hierzu biete ich neben der Unterstützung bei der Durchsetzung von Forderungen maßgeschneiderte Lösungen zur Einbringlichmachung derselben. Dies kann mittels einer kostengünstigen gerichtlichen Forderungsbetreibung im Mahnverfahren, einer Exekution oder mittels anderer Formen der gerichtlichen oder außergerichtlichen Eintreibung erfolgen. Im Falle einer Insolvenz strebe ich für Gläubiger:innen die bestmögliche Befriedigung Ihrer Ansprüche an.
Fakt ist:
2022 wurde jede sechste Rechnung zu spät bezahlt. Firmenkunden benötigten im Schnitt 25 Tage, um offene Rechnungen zu bezahlen, Private benötigten hierzu 13 Tage. Überhaupt nimmt das Niveau der Zahlungsausfälle langfristig zu. Von 2020 bis 2022 stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Österreich von 3.034 auf 4.775, während von 2021 bis 2022, nach dem coronabedingten Rückgang 2019 und 2020, die Zahl der Privatinsolvenzen (eröffneten Schuldenregulierungsverfahren) von 7.200 auf 8.200 zunahm.
Arbeit und Soziales
Zur Arbeitswelt gehören Konflikte zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen ebenso wie klärungsbedürftige Ansprüche auf soziale Sicherheit. Interessenkonflikte zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen reichen vom Arbeitsvertragsrecht über Entgeltfragen (auch: Prämien und Boni) und der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber:innen in Mobbing-Situationen bis hin zum Recht der Kündigung und Entlassung. Gerade der Schutz von Frauen vor sexueller Belästigung gewinnt ebenso wie der Schutz vor Diskriminierung im modernen Rechtsgefüge immer mehr an Bedeutung. Konflikte um soziale Sicherheit reichen von Fragen des Arbeitslosengeldbezugs bei Arbeitslosigkeit über die Sicherung des Lebensbedarfs im Recht der Sozialunterstützung bis hin zum Pensions- oder Ruhegenussbezug, sei es aus Altersgründen, wegen Invalidität oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit. Das Sozialrecht erstreckt sich aber auch auf Fragen der Heimunterbringung im Rahmen der Sozialhilfe, auf Fragen der Versorgung im Falle geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung im Recht der Behindertenhilfe oder auf Fragen der Pflege. Ich begleite und berate bei all diesen Rechtsfragen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Auch beim Errichten einer Patientenverfügung und/oder einer Vorsorgevollmacht bin ich Ihnen gerne behilflich.
Fakt ist:
Allein im Arbeits- und Sozialgericht Wien werden jährlich 16.000 Streitfälle verhandelt. In Salzburg sind es etwa 1.400. Knapp 5.500 Personen bezogen 2021 in Salzburg Leistungen der Sozialunterstützung, 4.500 lebten in Senioren-/Pflegeheimen, 26.600 Personen bezogen Pflegegeld.
Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung prägt unser Leben in nahezu allen Bereichen von der Wiege bis zur Bahre, während die Komplexität des Verwaltungsrechts fortwährend zunimmt. Nun schließt das Verwaltungsrecht unzählige Lebenslagen und unternehmerische Herausforderungen mit ein: Gewerberecht, das Recht des Umweltschutzes und der Umweltverträglichkeitsprüfung, Wasserecht, Forstrecht, Abfallwirtschaftsrecht, Emissionsschutzrecht, Öffnungszeitenrecht u. a. Die daraus resultierenden Konflikte reichen etwa im Straßenverkehr von der Organstrafverfügung (dem Organmandat) über die Verwaltungsstrafe bis hin zum Führerscheinentzug, von der Verkehrsregelung bis zur Zulassung eines Fahrzeugs. Sie reichen im Bauwesen von der Baubewilligung über die Bauendfertigstellung bis zum Meldewesen. Ich berate und vertrete Sie im Verwaltungsverfahren und fordere bei Behörden Ihr gutes Recht ein.
Migration
Wer immigrieren möchte, ist mit einer Fülle an rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen konfrontiert, die u. a. das Fremden-, Sozial-, Arbeits-, Familien- oder Ausbildungsrecht betreffen. Zudem ist kaum ein Rechtsgebiet politisch so umstritten wie dieses. Daher ist das Änderungstempo hoch. Die Zulässigkeit von Immigration und Aufenthalt regelt im Wesentlichen das Fremdenrecht, welches Fragen der Flucht und politischen Verfolgung, des Asyls und Bleiberechts (der Niederlassung), der Verleihung der Staatsbürgerschaft oder der Erteilung eines Visums regelt. Seine Handhabung ist für die Betroffenen im Regelfall von lebenswichtiger Bedeutung. Ich vertrete hierzu die Auffassung, dass ein unvoreingenommenes, transparentes und den Gesetzen verpflichtetes Verfahren im Vordergrund stehen muss, um Zuwanderung und Aufenthalt zu klären. In diesem Rahmen unterstütze ich meine Mandant:innen auf dem Weg zu einer rechtlich abgesicherten Existenz in Österreich.
Fakt ist:
In Österreich lebten 2021 2,24 Mio. Personen mit Migrationshintergrund (25,4 % der Gesamtbevölkerung). 19,7 % der Bevölkerung (1,73 Mio.) waren ausländische Staatsangehörige (2011 1,1 Mio.). Der Anteil der im Ausland Geborenen erreichte damit 21,7 %. Rund die Hälfte von ihnen stammt aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union. 2022 wurden 108.000 Asylanträge in Österreich gestellt, 48.000 Verfahren waren offen (2014: 22.500 offene Asylverfahren).
Opfer und Täter
Ein gerichtliches Strafverfahren sowie der Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft gehören wohl zu den unangenehmsten und belastendsten Erfahrungen. Das gilt für Beschuldigte, Opfer und Zeug:innen. Die Durchsetzung der Rechte sowohl von Beschuldigten/Angeklagten als auch von Geschädigten/Opfern erschöpft sich nicht nur in einem Auftritt vor Gericht. Sie beginnt vielmehr bereits bei der Begleitung zur Einvernahme bei der Polizei sowie mit der Vorbereitung unserer Mandant:innen auf die Situation im Verhandlungssaal. Schon zu Beginn eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens erlaubt eine engagierte und kompetente Vertretung, den Verlauf und die Folgen eines Verfahrens besser abschätzen zu können. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass ich mit gesetzlich anerkannten Gewaltschutzeinrichtungen zusammenarbeite und Betroffene im Rahmen der juristischen Prozessbegleitung vertrete.
Fakt ist:
Auf 489.000 Strafanzeigen pro Jahr folgten 2022 in der österreichischen Strafjustiz knapp 50.000 diversionelle Maßnahmen, mehr als 26.000 Verurteilungen und etwa 8.000 Freisprüche.
Erben und Schenken
In Österreich herrscht Testierfreiheit, sodass man zwischen Testament, Erbvertrag oder gesetzlicher Erbfolge wählen kann. Erbe wird jemand also entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, aufgrund einer letztwilligen Verfügung oder aufgrund eines Vertrags. Mit unklaren oder als unfair erlebten Festlegungen der verstorbenen Person gehen vielfach Erbstreitigkeiten in Erbgemeinschaften einher. Derartige Konflikte ereignen sich etwa wegen der Anrechnung von Schenkungen zu Lebzeiten auf das Erbteil, wegen eines Vermächtnisses (‚Legat‘) oder wenn sich ‚Enterbte‘ gegen den Entzug des Pflichtteils wehren. Regelhaft berührt sind damit Fragen des Pflichtteilsrechts, des Rechts der Schenkung, des gesetzlichen Erbrechts, des Familien- oder Unterhaltsrechts oder des Steuerrechts. In Österreich fällt zwar keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an, gleichwohl aber besteht für Schenkungen eine Anzeigepflicht vor den Finanzbehörden. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist zudem die Grunderwerbsteuer zu entrichten. Ich berate und begleite Sie in diesem Zusammenhang in Erbrechts- und Erbschaftsstreitigkeiten sowie in Fragen der Schenkung. Eine juristisch gut durchdachte und gerechte Lösung von Nachlassstreitigkeiten zwischen mehreren Erb:innen ist dabei die Maxime meiner Vorgehensweise.
Fakt ist:
2022 starben in Österreich 92.000 Personen. 35 % der Haushalte kamen in den Genuss einer Erbschaft oder Schenkung. In der Gruppe der vermögendsten 10 % wurden mehr als 300.000 Euro vererbt. Der Großteil der Haushalte erbte nichts oder nur relativ kleine Beträge. Von 2010 bis 2050 steigt das Erbvolumen stetig von 14 Mrd. auf 30 Mrd. €, 2022 wurden 19,6 Mrd. € vererbt.